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§12 Aufgabenkreis des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  1. Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
  2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung,
  3. Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung,
  4. Verwaltung des Vereinsvermögens,
  5. Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern.